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Der bundesgesetzliche Rahmen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII regelt den bundesgesetzlichen Rahmen für unsere Kitas. Besonders wichtig sind die §§ 22-26 sowie zusätzlich die §§71, 78 und 4a. Sprecht uns an, wenn ihr Fragen dazu habt.

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Der landesgesetzliche Rahmen für Mecklenburg-Vorpommern

Das Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V regelt, greift die bundesgesetzlichen Regelungen zur Kindertagespflege und -förderung auf und konkretisiert diese für Mecklenburg-Vorpommern. Besonders wichtig für die Kita-Mitwirkung sind die §§21 und 22.

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Die Bildungskonzeption (BiKo) für 0- bis 10-Jährige in M-V

Die BiKo 0-10 M-V ist nach § 3, Absatz 3 KiFöG M-V die verbindliche Grundlage für das pädagogische Handeln und die pädagogische Qualität in den Kitas unseres Bundeslandes. Solltet ihr Fragen zum Kita-Alltag haben, ist die BiKo die zentrale Grundlage, um ins Gespräch über gute Praxis, Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven des Kita-Alltags zu kommen. Die BiKo 0-10 wird im Austausch mit Expert*innen und allen Akteur*innen des Kita-Systems stetig weiter entwickelt. Wir sind gespannt auf eure Fragen und Anregungen.

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ANSCHRIFT & KONTAKT

Kita-Landeselternrat M-V
Mecklenburg-Vorpommern